AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier können Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen herunterladen.
HINWEIS Zu jeden Vertragsabschluss gehören rechtliche Vereinbarungen, diese sind nachfolgend in diesen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Zusatzbedingungen aufgeführt.
Bitte nehmen Sie daher alle nachstehenden Bedingungen und Vereinbarungen vor Abschluss des Vertrages zur Kenntnis.
§ 1.) Regelungsgegenstand
Die AGB sind nur in der aktuellen, von uns hier veröffentlichten Fassung gültig. Alle vorangegangen Versionen sind nicht mehr gültig Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie zusätzlichen und abweichenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte, durch “Katier Shuttle Service”, im nachfolgenden Anbieter genannt, insbesondere gelten diese für alle elektronisch, e-Mail , per Fax oder per Brief übermittelten Bestellungen durch den Auftraggeber, im nachfolgenden Kunde genannt, welcher mit jeder Bestellung erklärt, dass er vor Abschluss des Vertrages, Kenntnis von den jeweilig gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allen zusätzlichen Geschäftsbedingungen neuester Fassung von dem Anbieter genommen hat, diese versteht und mit deren Geltung einverstanden ist und unwiderruflich anerkennt.
Der Kunde bietet mit Eingang seiner schriftlichen Bestellung per E-Mail, Fax oder Brief, dem Anbieter einen rechtsverbindlichen Auftrag an. Der Dienstleistungs- und Vermittlungsvertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, per E-Mail oder Fax, durch den Anbieter zu Stande und ist für beide Parteien rechtlich bindend. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB`s des Kunden und/oder Dritter werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formlosen und/oder formularmässigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche, selbständige oder freiberufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle Auftraggeber, sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Wir arbeiten ausschliesslich aufgrund der Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL), neuester Fassung, soweit nicht im folgenden abweichende Regelungen getroffen werden. Grenzüberschreitende Transporte erfolgen i.d.R. ausschliesslich nach den Gesetz zu dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR Haftung).
Zusätzliche Geschäfts- Transport- und Auftragsvermittlungsbedingungen
§ 2.) Vermittlungstätigkeiten
Der Anbieter tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen, sonstiger logistischer Transportleistungen und der damit in Zusammenhang stehenden besonderen Einzelleistungen und Arrangements von verschiedenen sogenannten Fremdunternehmen, im folgenden Leistungsträgern genannt, auf. Im Falle einer Buchung / Bestellung kommt der die Leistung betreffende Vertrag ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande.
Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Leistungen erfolgen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, gleich welcher Art, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger entstehen können. Für vermittelte Fremdleistungen anderer Unternehmen, Anbieter und Veranstalter gelten ergänzend deren Geschäftsbedingungen. Auf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger wird insoweit verwiesen. Soweit Leistungen ausländischer Leistungsträger vermittelt werden, kann für diese Leistungsverträge auch ausländisches Recht zur Anwendung gelangen. zusätzliche Geschäfts- und Transportbedingungen
§ 3.) Versandregeln - Geltungsbereich Diese zusätzlichen und abweichenden Transportbedingungen von dem Anbieter gelten für seiner Fahrer und alle an ihm durch Kooperationsvertrag angeschlossenen Unternehmen und Einzelunternehmern, im folgenden Erfüllungsgehilfen genannt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, für alle Tätigkeiten welche im direkten und indirekten Zusammenhang mit der Transportabwicklung und Durchführung, oder sonstige üblicherweise zum Transport von motorisierten Zweirädern und ähnlichen Fahrzeugen gehörenden Geschäfte. Sie gelten sowohl für die Beförderung, die Besorgung der Beförderung, die Vermittlung der Beförderung, als auch für deren Haftungsbedingungen, soweit diese mit eigenen Fahrzeugen ausgeführt werden können. Kein Beauftragter Erfüllungsgehilfe oder Angestellter von dem Anbieter ist befugt, diese Allgemeinen Transportbedingungen zu ändern oder auf ihre Anwendung zu verzichten. Diese Regeln gelten nicht für Leistungsträger im Sinne des §2.
§ 4.) Gegenstand der Versandabwicklung, Ausschlüsse Der Umfang der Leistungen bezieht sich ausschliesslich auf schriftlich bestellte und von dem Anbieter schriftlich bestätigte Transportleistungen für unverpackte motorisierte und nicht motorisierte Zweiräder sowie bauähnliche Fahrzeuge. Motorräder, Motorroller, Mopeds, Quads und ähnliche Zweiräder werden bis zu einem Gesamtgewicht von 0,75 t und den Höchstmassen pro Fahrzeug mit einer maximalen Länge von 3,0 m, maximalen Breite von 1,5 m und maximalen Höhe von 1,75 m angenommen. Fahrzeuge die nachfolgendes Gesamtgewicht von 0,35 t und den Höchstmassen pro Fahrzeug mit einer maximalen Länge von 2,50 m, Breite 1,10 m und Höhe 1,75 m überschreiten gelten als Sonderformat und sind zuschlagpflichtig.
Die vorstehende Regel gelten nicht zwingend für sogenannte Event Transporte, die hier geltenden Gewichte und Abmessungen müssen im Einzelfall geklärt werden. Für andere Fahrzeuge, wie Trike und Motorradgespanne gilt hiervon abweichend, höhere Gewichte und Abmessungen, welche ebenfalls im Einzelfall geklärt werden müssen. Angenommen werden ausschliesslich rollfähige Fahrzeuge.
Der Kunde hat darauf zu achten, dass das Transportgut von einer Person ebenerdig be- und entladen werden kann, ansonsten ist am Be- und Entlade oder Umschlagplatz für ausreichend Hilfe und/ oder Technik durch den Kunden zu sorgen. Der Leistungsträger / Erfüllungsgehilfe hat als Ladehilfsmittel eine Auffahrrampe mitzuführen.
Der Versand von defekten oder Unfallfahrzeugen, ist anmeldepflichtig und kann abgelehnt werden. Das Fahrzeug darf keine Flüssigkeit (ausgenommen geringfügige Tropfmengen) verlieren. Der Tankinhalt muss reduziert sein auf nicht mehr 50% betragen (Hitzestau). Flüssigkeitsbehälter jeglicher Art, brauchen jedoch nicht entleert werden. Roller werden je Grösse aufgrund ihres Platzbedarfs wie Motorräder berechnet.
Zubehör - Gepäckstücke - Ersatzteile - gleich welcher Art, welches mit befördert werden soll, ist Anmelde- und Versandfähig Verpackungspflichtig sowie ggf. zuschlagspflichtig. Ausgenommen hiervon sind am Motorrad etc. befestigt, Gepäckstücke, Helme, Koffer, Case, Satteltaschen etc. sofern diese keine Beeinträchtigung des Ladevolumens oder des Ladevorgangs darstellen. Der Kunde ist Verpflichtet auf Weisung der Leistungsträger/ Erfüllungsgehilfen die Gepäckstücke etc. ggf. abzunehmen und Lose zu Übergeben.
Bei Grenzüberschreitenden Transporten ist insbesondere darauf zu achten das Koffer etc. nicht verschlossen sind, da ggf. Kontrollbehörden das Öffnen von Gepäckstücken verlangen, jede unnötige Verzögerung kann dem jeweiligen Kunden zusätzlich mit € 35,- p. angefangener Stunde berechnet werden.
Anderes Zubehör, sofern es noch als Kleinst- Zubehörsendung erkenntlich ist (kleiner Karton; 30 x 30 x 30 cm), kann durch den Leistungsträger/ Erfüllungsgehilfen unentgeltlich mitgenommen werden, sofern dieser das im Einzelfall bewilligt. Umfangreicheres Gepäck muss im Einzelfall geklärt werden und wird zusätzlich berechnet. Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Mitnahme von Zubehör - Gepäckstücken - Ersatzteilen gleich welcher Art. Insbesondere nicht bei grösseren Mengen, sowie keine als Ersatzteilträger mitgelieferten Teil- oder komplette Fahrzeuge.
Von der Beförderung ausgeschlossen sind alle Güter, die unter die Bestimmungen der GGVS/ ADR (Gefahrgut-Verordnung/ Europ. Übereinkommen über die internat. Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), des KwKG (Kriegswaffenkontrollgesetz), des TsG (Tierschutzgesetz) sowie ähnlicher Gesetze und Verordnungen fallen, ebenso Dinge, von denen aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Gefahr ausgeht, diese vom einem Gesetz nicht erlaubt sind und jene, die ekelerregend sind.
§ 5.) Vertragsschluss, Leistung, Stornierung, Verweigerung, Ausschlüsse Mit unserer schriftlichen Bestätigung ist der erteilte Auftrag für beide Parteien rechtlich bindend. Im Rahmen des Bestellvorgangs liegt das Risiko einer nicht aufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung beim Kunden. Aufträge sind formlos gültig.
Die Beweislast für den Inhalt sowie die richtige und vollständige Übermittlung trägt derjenige, der sich darauf beruft. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter bei Auftragserteilung von allen wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden Faktoren, wie z.B. Gewicht, Menge, Werthaltigkeit des Fahrzeuges sowie über einzuhaltende Termine zu unterrichten.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gemachten Angaben zu überprüfen.
Der Anbieter ist grundsätzlich berechtigt, die Leistungen auch nach erteilter Auftragsbestätigung zu verweigern, bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Transportes, z.B. wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung des Transportpreises, auch anteilig, in Verzug befindet. Die Leistungsverweigerung, gleich aus welchem Grund, kann nicht als konkludenter Verzicht auf den Transportausschluss ausgelegt werden.
Der Anbieter besorgt als Frachtführer folgende Transportleistungen: Abholung und Beförderung von motorisierten Zweiräder und ähnlichen Fahrzeugen. Frei Haus Empfänger, Unfrei Empfänger bzw. Rechnung an Dritten. Die Zustellung erfolgt gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstiger Person, von denen nach den Umständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme des Fahrzeuges berechtigt sind.
Der Kunde kann ohne Angabe von Gründen von der Transportauftrags Durchführung jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich, per E-Mail oder Fax, erfolgen.
Es gilt als vereinbart das dem Anbieter bei Rücktritt / Stornierung des Kunden eine pauschalierte Rücktritts- Stornogebühr zusteht, die sich nach folgenden vom Hundersatz errechnen: Nur gültig für kurzfristige (innerhalb von 15 Werktagen) Transporte, jeglicher Art, innerhalb Deutschland, Europa und Skandinavien: Bis 48 Stunden vor Transportbeginn 0% des bestätigten Frachtpreises bis 24 Stunden 50% bis 12 Stunden 75% bis 0 Stunden 100%. Nur gültig für langfristig geplante ( mindestens ab 1 Monat im voraus) Transporte, jeglicher Art, innerhalb Deutschland, Europa und Skandinavien: Bis 25 Tage vor Transportbeginn 20% des bestätigten Frachtpreises 24 - 15 Tagen 50% 14 - 7 Tagen 75% 6 - 0 Tagen 100%.
Wird bei Gruppenbuchungen durch Stornierung die erforderliche Mindestanzahl unterschritten, so ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Anbieter ist weiterhin berechtigt, in diesem Fall die Stornogebühren zu verlangen. Lässt sich der Kunde bis zum Transportantritt durch einen Dritten ersetzen, so sind dem Anbieter alle entstehenden Kosten zu ersetzen. Erfolgt keine schriftliche Stornierung durch den Kunden, gilt insbesondere als vereinbart das bereits der blosse Versuch der Auftragserfüllung Frachtkostenpflichtig ist. Dem Anbieter / Erfüllungsgehilfen / Leistungsträger sind alle daraus resultierenden entstehenden und/oder entstandenen Kosten, wie Frachtausfall, Abhol- und/oder Zustellgebühren vollständig und unverzüglich binnen 7 Tagen zu ersetzen. Dem Kunden obliegt die Beweispflicht der tatsächlich, dem Anbieter / Erfüllungsgehilfen / Leistungsträger entstanden Kosten.
§ 6.) Speditionsentgelte, Zahlung und Fälligkeiten, Erstattungen von Auslagen, Änderungen Art, Umfang und Preis der vertraglichen Leistungen ergeben sich ausschliesslich aus der Produkt- / Leistungsbeschreibung und jeweils schriftlichen Auftragsbestätigung. Grundsätzlich gelten die in der jeweiligen aktuellen Preisliste des Anbieter und seiner Erfüllungsgehilfen sowie der Leistungsträger neuester Fassung aufgeführten Konditionen, soweit nichts anderes vorher, schriftlich, vereinbart wurde.
Berechtigte Gründe für Änderungen, die sich z.B. aus Währungsschwankungen, Preiserhöhung seitens der Vertragspartner, Erhöhung der Energiepreise, Beförderungstarife, Steuern, Versicherungsbeiträge etc. ergeben, sind gestattet, sofern sie nicht den Gesamtzuschnitt der Buchung / Bestellung beeinträchtigen und der Anbieter den Kunden fristgerecht davon in Kenntnis setzt.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, den vertraglich vereinbarten Preis nach Abschluss des Vertrages, wobei für jedes zu beförderndes Fahrzeug ein separater Vertrag geschlossen wird, bis zu einer Frist von 48 Stunden vor Leistungsbeginn aus den o. g. berechtigten Gründen zu ändern.
Nachbelastungen bei Fracht- und Flug- sowie Fährbuchungen hinsichtlich Steuern, Treibstoff- oder Sicherheitszuschlägen seitens der Betreibergesellschaften sind möglich. Diese etwaigen Nachbelastungen gegenüber dem Anbieter / Erfüllungsgehilfen / Leistungsträger, gelten als berechtigte Nachforderungen und werden dem Kunden in Rechnung gestellt, es gilt als vereinbart das der Kunde diese unverzüglich und vollständig gegenüber dem Anbieter innerhalb von 7 Tagen zu begleichen hat. Der Anbieter ist hierbei in der Beweispflicht, er hat die tatsächliche Nachbelastung gegenüber dem Kunden darzulegen und kann nur diese geltend machen.
Grundsätzlich ist der vertraglich vereinbarte Preis in voller Höhe mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter über die Buchung / Bestellung - auf seinem Konto gutgeschrieben fällig. Hiervon abweichend und nur gültig für Haus zu Haus Transporte: Ist aufgrund von Zeitproblemen eine fristgerechte Zahlung nicht möglich, kann nach Rücksprache und schriftlicher Bestätigung ein Inkasso durch den Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen vor Ort, gegen ordentliche Quittung/Rechnung und unter Berücksichtigung des § 7 erfolgen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäss deklariert wurden. Bitte achten sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks. Zahlungen haben ausschliesslich in Euro auf das ihnen bei Bestellung genannten Konto zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet sein, das der Zahler eindeutig erkennbar ist und der zu bezahlenden Dienstleistung ordnungsgemäss zugeordnet werden kann.
Bei Grenzüberschreitenden Transporten werden Maut, Fähr- und/oder Brückengebühren grundsätzlich zusätzlich und nach Aufwand berechnet, sofern dies in der Auftragsbestätigung mitgeteilt wurde. Sollte es trotz grösstmöglicher Sorgfalt zu einem Schaden an dem an die Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen überlassenen Transportgut kommen besteht unabhängig hiervon keinerlei Zurückhaltungs- und Pfandrecht des vertraglich vereinbarten Preises oder Teilen hiervon. Entstehende Kosten aufgrund zu spät geleisteter Zahlungen gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Bei Nichtzahlung ist der Anbieter berechtigt, alle Leistungen zu sperren, zu verweigern. Ein Anspruch auf Zahlung des Gesamtpreises bleibt darüber hinaus hiervon unberührt und rechtlich bestehen. Ferner macht der Anbieter darauf aufmerksam das die Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen sich das Recht des konnexen und inkonnexen Pfandrecht vorbehalten.
§ 7 Regellaufzeit und Avisierte Termine Anbieter / Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen sind bestrebt, die bestätigten Termine einzuhalten - ausgenommen sind höhere Gewalt, Streik und/oder die Sicherheit gefährdende Witterungsverhältnisse und Fahrzeiten. Alle angegebenen und / oder mitgeteilten Regellaufzeiten und avisierten Termine gelten grundsätzlich unverbindlich und vorbehaltlich des üblichen Aufkommens - eine Haftung für mögliche Folgeschäden jeglicher Art und Form ist jedoch grundsätzlich ausgeschlossen.
Die avisierten Termine sind von dem Kunden, vom Versender und vom Empfänger zu akzeptieren. Notfalls ist sicherzustellen, dass die Einhaltung des Termins auch durch Dritte gewährleistet ist (z.B. Verwandte / Nachbarn), dies gilt auch bei Änderungen der avisierten Termine, gleich aus welchem Grund.
§ 8.) Pflichten des Versenders / Auftraggeber / Ausschlüsse Für die Buchung / Bestellung von Motorradtransportleistungen gilt, grundsätzlich darin enthalten sein müssen: Eine komplette Absender- sowie Empfängeradresse inkl. Telefonnummern - Angaben über das/die zu transportierende(n) Fahrzeug(e): Marke(n), Typ(en), Wert und ungefähres Gewicht p. Fahrzeug – Frachtzahler, Zahlungsweise. Bei Anfragen ohne die vorstehenden und vollständigen Angaben ist der Leistungsträger/ Erfüllungsgehilfe nicht verpflichtet dem Kunden ein Angebot zu unterbreiten.
Die avisierten Termine sind unter Beachtung des § 7 von dem Kunden, vom Versender und vom Empfänger zu akzeptieren. Sind der Unterschreibende Empfänger (z.B. Verwandte / Nachbar) und der eigentliche Empfänger des Transportgutes nicht ein und dieselbe Person und/oder nicht Verwandt, gilt als vereinbart das dieser Empfangsberechtigt ist, womit der Kunde und der eigentliche Empfänger dem Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen die Entlastung hierzu erteilt. Sollte der Kunde und/oder Versender wie auch Empfänger einen fernmündlich bzw. schriftlich vereinbarten Abhol- und/oder Anliefertermin, gleich aus welchem Grund, nicht einhalten, so sind die vereinbarten Transportkosten und alle weiteren daraus entstehenden Kosten vollständig und unverzüglich zu erstatten. Dies gilt insbesondere wenn eine vereinbarte Abholung dadurch platzt, das der Versender die Herausgabe des Fahrzeuges, gleich aus welchem Grund, verweigert.
Jede weitere Anfahrt wird mit einem Aufschlag von 100% berechnet. Es gilt als vereinbart, das der Kunde bei jedweder weiteren Anfahrt, gleich aus welchem Grund, zur vollständigen Zahlung eines Aufschlag verpflichtet ist. Insbesondere wenn der Kunde während der Auftragsbearbeitung / Abwicklung Umgezogen ist ohne dem Anbieter / Erfüllungsgehilfen / Leistungsträger rechtzeitig (mindestens 48 Stunden vor Antritt der Leistungserfüllung) die neu Adresse zu übermitteln, sich im Urlaub befindet oder aus einem anderem Grund nicht dafür sorgt das die vereinbarte Abholung / Zustellung erfolgen kann.
Änderungsmitteilungen gleich aus welchen Grund, welche dem Anbieter / Erfüllungsgehilfen / Leistungsträger rechtzeitig mitgeteilt werden sind kostenfrei, sie können allenfalls zu einer Verschiebung der Abhol- und/oder Zustelltermine führen.
§ 9.) Haftung, Haftungsbegrenzung, Mängelzuweisung, Haftungsausschlüsse Für Schäden, die, während das Transportgut in der Obhut des Erfüllungsgehilfen ist, unmittelbar durch Verlust oder Beschädigung der Sendung entstehen (Transportschaden), ist die Haftung des Erfüllungsgehilfen je Schadenereignis auf 40 Sonderziehungsrechte für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt (€ 50,- pro Kilo), der Selbstbehalt des Kunden des erstattungsfähigen Betrags beträgt, € 500,- je Schadensfall.
Die Versicherung gilt als abgeschlossen sofern der Tatsächliche Warenwert zuvor im Auftrag schriftlich deklariert wurde. Höhere Warenwerte eines Motorrades müssen separat mit einer zu vereinbarenden Prämie versichert werden. Deklariert der Kunde keine Werte bei schriftlicher Auftragserteilung oder zu einem späteren Zeitpunkt, so gilt dies als vereinbarter Haftungsausschluss.
Eine Nachversicherung ist gänzlich geschlossen.
Von dieser Ersatzpflicht sind Schäden in dem Umfang ausgeschlossen, in dem sie durch höhere Gewalt, Streik, Kriegsereignisse, Kernenergie, Verfügungen von hoher Hand oder Beschlagnahme bzw. durch ein Verschulden des Kunden, Versenders, Empfängers oder deren Erfüllungsgehilfen oder durch Material- oder Fabrikationsfehler am Beförderungsgegenstand verursacht wurden.
Für Vermögensschäden, gleich welcher Art und Höhe insbesondere aufgrund von Lieferfristüberschreitungen, ist eine Haftung durch den Anbieter und Erfüllungsgehilfen sowie Leistungsträger gänzlich ausgeschlossen.
Der Anbieter / Erfüllungsgehilfe / Leistungsträger haftet grundsätzlich nur für den tatsächlich am Transportgut entstandenen Schaden, für wirtschaftliche Folgeschäden kommt er nicht auf. Der Anbieter selber haftet grundsätzlich nur für die von ihm selbst durchgeführten Transporte sowie der damit in Zusammenhang stehenden Be- und Entladevorgänge. In den Umfang, in dem anderweitiger Versicherungsschutz besteht, leistet die von dem Anbieter / Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen abgeschlossene Versicherung nicht. Wichtiger Hinweis Transportdurchführung Dritter: Insbesondere haften die Frachtführenden Leistungsträger nach Ihren gültigen AGB`s und/oder Versicherungsbedingten Haftungsbestimmungen.
Grenzüberschreitende Transporte erfolgen i.d.R. ausschliesslich nach den Gesetz zu dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), bitte Informieren Sie sich genau und direkt bei dem jeweiligen Leistungsträger vor der Auftragserteilung.
Bei Transport Beginn und Transport Ende wird durch den Anbieter / Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen nach Aufforderung durch den Kunden ein Übergabeprotokoll gefertigt. Besteht der Kunde und/oder Versender nicht auf ein Protokoll, wird, gleich aus welchem Grund, kein Protokoll gefertigt, gilt dies generell als vereinbarter Haftungsausschluss, den dieses Protokoll ist für etwaige Beanstandungen zwingend notwendig. Mitgelieferte Dokumente, wie auch Schlüssel sind auf den Übergabeprotokoll zu vermerken. Für nicht aufgeführte Teile - Schlüssel - Dokumente jeglicher Art besteht kein Haftungsanspruch! Das Transportgut sollte vom Kunden, an Empfindlichen stellen, sorgfältig mit Luftpolsterfolie verpackt werden, die Verpackung darf jedoch die Verladung nicht behindern.
Dem Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen obliegt lediglich die Ladungssicherung. Auf dem Transportgut sind durch den Kunden / Versender deutlich sichtbar und in geeigneter Form die vollständige Empfängeradresse anzubringen. Gleiches gilt für jedes mit zu beförderndes Gepäckstück, Zubehörteil und/oder anderes Versandstück.
Das Transportgut wird nicht auf technische Mängel oder Eigenschaften untersucht, der Anbieter / Erfüllungsgehilfe / Leistungsträger übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit oder für versteckte, technische und optische, Mängel eines Fahrzeuges.
Des weiteren wird keine Verantwortung hinsichtlich der von Dritten verfasster Angaben, zum Zustand des Fahrzeuges übernommen. Es wird lediglich der vorgefundene optische Ist-Zustand im Protokoll festgehalten. Für den vereinbarten Zustand laut Umschreibung und/oder Kaufvertrag eine Fahrzeuges - vor und nach Überführung durch den Anbieter / Erfüllungsgehilfe / Leistungsträger - sind ausschliesslich Käufer und Verkäufer verantwortlich. Das Fahren oder nur das starten von Motoren ist dem Anbieter / Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen aus Versicherungstechnischen Gründen grundsätzlich untersagt.
Grundsätzlich ist eine Haftung durch den Anbieter / Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen gänzlich ausgeschlossen für Schäden und/ oder Verlust jeglicher Art, bei Selbstverladung und/oder Verzurren von Fahrzeugen und/oder Teilen hiervon, durch den Kunden / Versender oder deren Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für jegliches Gepäck und andere Versandstücke.
Dem Kunden / Versender und deren Erfüllungsgehilfen ist ein betreten der Fahrzeuge des Anbieter / Erfüllungsgehilfen / Leistungsträger strengstens Untersagt, ausgenommen der Anbieter / Leistungsträger / Erfüllungsgehilfe fordert hierzu auf ( z.B.. wenn dieser um Ladehilfe bittet). Das betreten des jeweiligen Fahrzeug des Anbieter / Leistungsträger / Erfüllungsgehilfe erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr und Haftung.
Der Kunde bzw. Versender erklärt mit seiner Bestellung, dass er rechtmässiger Eigentümer des Transportgutes ist und erteilt dem Anbieter / Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen die Entlastung hierüber. Es gilt insbesondere als Vereinbart das der tatsächliche Nachweis hierüber von dem dem Anbieter / Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen nicht geprüft wird und dieser dazu nicht verpflichtet ist.
Der Empfänger des Transportgutes ist verpflichtet, das Transportgut auf Transportschäden zu untersuchen und diese SOFORT, so vorhanden, im Gegenwart des Anbieter / Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen, zu beanstanden und schriftlich auf dem Protokoll zu dokumentieren. Ein schriftliche Beanstandung ist in jedem Fall von beiden zu Unterschrieben, sofern eine Unterschrift nicht erfolgt gilt die Beanstandung als nicht erfolgt. Ferner ist es zwingend notwendig das jeweils ein Duplikat bei dem Empfänger und dem Anbieter / Leistungsträger / Erfüllungsgehilfen verbleibt bzw. zugestellt wird. Darüber hinaus hat der Kunde und/oder Empfänger die Beanstandung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden dem Anbieter per Telefax zuzusenden. Spätere Mängelzuweisungen können und werden aus Versicherungstechnischen Gründen, nicht berücksichtigt.
Am Motorrad / Motorroller / Mofa / Quad etc. befestigt, aber nicht fest verschraubte Teile und Gepäckstücke, vom Kunden selber verzurrte, sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschossen. Grundsätzlich unterliegen Lack- und Kratzschäden sowie Beschädigungen an Gepäckteilen - fest montierte Koffer, Case, Helme und ähnlichen, aus Versicherungstechnischen Gründen nicht der Haftung. Im übrigen gilt als vereinbart das, dass unterschriebene Protokoll und/oder ein Frachtschein als ordentlicher Abliefernachweis und somit als rechtliche Quittung für die Erfüllung der Leistung und die einwandfreie schadenfreie Anlieferung gültig ist. Protokolliert erfolgt ist.
§ 10.) Grenzüberschreitende Leistungen Pass / Visa / Zoll / Dokumente Für die Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Impf-, Führerschein- und Devisenbestimmungen sowie für die Zollabfertigung, die Einhaltung der Einfuhr- und Versicherungsbedingungen, KFZ Versicherung und Transportbestimmungen ist ohne Ausnahme jeder Kunde selbst verantwortlich. Durch die Buchung / Bestellung versichert der Kunde, dem Anbieter, dass alle geforderten und/oder notwendigen Dokumente gültig sind. Der Kunde haftet für alle Schäden, die aus der Unvollständigkeit der Papiere oder aus unrichtigen Angaben resultieren. Er haftet auch dann, wenn der Anbieter nach den Angaben des Kunden und in seinem Auftrag Flug-, Fracht- oder Zolldokumente ausfüllt. Informationen von dem Anbieter / Erfüllungsgehilfen und/oder seinem Leistungsträger über diese Bestimmungen sind grundsätzlich unverbindlich.
Schäden, die durch Beförderungshindernisse entstehen, können dem Anbieter und Leistungsträger gegenüber nicht geltend gemacht werden. Am Motorrad fest verschraubte Koffer und ähnliche verschliessbare Behälter / Gepäckstücke etc. dürfen nicht abgeschlossen werden. Eine Kontrolle und Einsicht durch Zollbeamte muss jederzeit möglich sein.
Für Verlust oder Diebstahl von am Motorrad verbleibenden Gepäckstücken, während einer Zollabfertigung haftet weder der Anbieter noch der Frachtführende Erfüllungsgehilfe / Leistungsträger.
Der Kunde ist sich bewusst, dass unrichtige und mit betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschliesslich Beschlagnahme und Verkauf der Ware haben können. Zollstrafen, Lagergebühren, Beschlagnahme, Ausfall und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden oder aufgrund der Nichtvorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Kunden oder des Empfängers entstehen, werden wird der Anbieter dem Empfänger gegebenenfalls mit erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung stellen.
Falls der Empfänger seiner Zahlungspflicht nicht sofort nachkommt, haftet der Kunde. Der Kunde übernimmt jegliche entstehenden Kosten, auch die der Ausfallsentschädigung etc. und verpflichtet sich den Anbieter / Erfüllungsgehilfen / Leistungsträger aus und von allen Forderungen jeglicher Art von jeglichen Dritten frei zu halten.
§ 11.) Datenschutz Sofern innerhalb des Internet Angebot die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzer / Kunden auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
Der Anbieter ist berechtigt, Daten, die der Nutzer / Kunde im Zusammenhang mit unseren Vermittlungs- und ggf. eigenen Leistungen angegeben hat, zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten und an andere Erfüllungsgehilfen / Leistungsträger / Veranstalter, auch grenzüberschreitend, weiterzugeben, soweit und solange dies für die Erbringung einer gewünschten Dienstleistungen und/oder einem entsprechendem Angebot einer solchen Leistung erforderlich ist.
So genannte Newsletter werden nur auf ausdrücklichen Nutzer- / Kundenwunsch übermittelt, sofern es wesentliche Neuigkeiten (z.B. Aktuelle - Angebote / Preislisten) gibt.
Die Datenverarbeitung kann im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote von dem Anbieter / Erfüllungsgehilfen / Leistungsträger / Veranstalter erfolgen.
Der Nutzer / Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Übermittlung seiner Daten mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung sowie Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen oder Zollbehörden, einverstanden. Auf Aufforderung des Nutzer / Kunden, werde diese, seine, Daten ohne jeglichen Einspruch unverzüglich gelöscht.
§ 12.) Verjährung Alle vertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Leistung dem Vertrag nach enden soll. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Anbieter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
§ 13.) Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zusätzlich und abweichen Transport und/oder Vermittlungsbedingungen oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.
§ 14.) Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche, die ein Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen aus der Beförderung geltend macht, ist ausschliesslich der Firmensitz von Hermanns Motorradshuttle Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Für Kunden aus anderen EU-Mitgliedsstaaten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschliesslich Ahaus in Westfahlen Vreden, 01. August 2006
